| Antwort des Steueramtes |
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| Geschrieben von: Armand Wildanger |
| Montag, den 14. März 2011 um 15:41 Uhr |
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Der Arbeitnehmer erhält nie seine Karte und wird mit dem Maximalsatz besteuert. 4 lange Monate rennt er hin und her und versucht dem Steuerbüro Luxemburg Y verständlich zu machen, dass die Adresse die Gleiche ist wie 2009, wo die Steuerkarte richtig versendet wurde. Als wir das Steueramt kontaktieren kommt noch eine 5 Jahre alte Adresse zum Vorschein. Nichts zu machen: Das Steueramt bleibt stur und verlangt eine Menge Dokumente vom Arbeitnehmer, welche dieser bei den französischen und deutschen Ämtern gar nicht erhalten kann. Eine unglaubliche Geschichte vom Amtsschimmel: Umso schlimmer da das Steueramt die richtige Adresse besitzt, dem Arbeitgeber, der den Bock geschossen hat aber mehr Glauben schenkt als dem Steuerzahler! Die Antwort der zuständigen Person lässt jedoch tief blicken: "Warum haben Sie sich nicht gemeldet, als die Steuerkarte an die falsche Adresse ging?" Der Grenzgänger, welcher sich sagen lassen musste, er nerve die Dame hinter dem Schalter, hat in seinem Unmut den Ombudsmann, die deutsche Presse sowie das Finanzministerium angeschrieben. Eine Woche später erhält der Grenzgänger vom Direktor des Steueramtes einen Brief, den Sie im Anhang lesen können.
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 21. Februar 2012 um 11:57 Uhr |



Die Geschichte kennen Sie aus unserer Zeitung: ein deutscher Grenzgänger wird Opfer eines Fehlers seines Arbeitgebers, der seine Steuerkarte verliert, eine Kopie beim Steueramt beantragt, dabei aber die falsche Adresse des Arbeitnehmers angibt.
