| Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Transport |
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| Geschrieben von: Armand Wildanger |
| Freitag, den 25. September 2009 um 11:41 Uhr |
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Das Gesetz vom 19. Juni 2009 (nur in französicher Version, hier klicken) dürfte insbesondere die Zugführer, die Angestellten der Sicherheitsfirmen sowie die Nutzer des öffentlichen Transports interessieren. Das Gesetz ist in mancherlei Hinsicht sehr interessant.
- Einerseits gibt es u.a den Zugbegleitern die Möglichkeit, vereidigt zu werden, was im Fall einer Agression zu höheren Strafen führt und ihnen die Möglichkeit gibt, Ausweiskontrollen durchzuführen. - Andererseits erläutert das Gesetz implizit , dass die Zugbegleiter unter öffentlichen Statut stehen, was jene interessieren dürfte, die derzeit bei den Sozialgerichten anstehen. Fortan haben die Zugbegleiter und die Sicherheitsbeamten die Möglichkeit, die Zuginsassen bei Zwischenfällen zu ermahnen und sie ggf. des Zugs zu verweisen. Dieser Verweis hat eine Gültigkeit von 2 Stunden. Sie können ebenfalls Polizei- oder Zollbeamte zur Verstärkung rufen um die Ordnung wieder herzustellen. Der zuständige Minister kann ein Nutzungsverbot des öffentlichen Transports für eine Dauer bis zu einem Jahr verhängen. Die Weigerung, das öffentliche Verkehrsmittel zu verlassen, sich gegenüber einem vereidigten Beamten auszuweisen oder die Verletzung eines Verweises aines Sicherheitsbeamten oder eines vereidigten Beamten wird mit einer Geldstrafe von 25€ bis 250€ bestraft. Die Verletzung des ministeriellen Verbots wird mit einer Geldstrafe von 25€ bis 500€ geahndet. N.B. dass dieses Gesetz den gesamten öffentlichen Transport betrifft.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. September 2009 um 14:14 Uhr |





Kommentare
Es wäre auch wünschenswert dass Augenzeugen solcher Vorfälle etwas unternimmt und sei es auch nur sofort die Polizei zu verständigen.
Hochachtungsvol l:
Hilger A Zitieren
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