|
Geschrieben von: Armand Wildanger
|
|
Donnerstag, den 12. Mai 2011 um 10:31 Uhr |
|
HOTLINE SICHERHEITSANGESTELLTE
Wir erinnern daran, dass alle Angestellten jeglicher Sicherheitsfirmen uns unter der Nummer +352 37 99 81 37 erreichen können. Sie werden mit einem Kollegen sprechen können, der Ihnen den Tarifvertrag erklärt, sie beraten kann und Ihnen den Lohnzettel erklären kann usw...
Rufen Sie uns an!
|
|
Geschrieben von: Armand Wildanger
|
|
Dienstag, den 22. September 2009 um 14:23 Uhr |
|
Im NGL-SNEP Beitrag sind nachstehende Leistungen enthalten:
- Die Vertretung der Berufsprobleme durch eine starke Gewerkschaft gegenüber Arbeitgebern, Staat und Sozialversicherungen.
- Die Vertretung sämtlicher Sozialprobleme gegenüber den zuständigen Instanzen.
- Kostenlose Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.
- Kostenlose Rechtsvertretung vor den Sozialgerichten.
- Kostenlose Bildungsmöglichkeiten für die NGL-SNEP- Vertreter über Probleme gewerkschaftlicher und allgemeiner Natur.
- Gratiszustellung der Verbandszeitung.
- Gratiszustellung von Informationen über sozial-, arbeits-und zivilrechtliche Themen.
- Anfertigung der Lohnsteuererklärung durch einen Experten für einen Pauschalbetrag, (nur für effektive NGL-SNEP Mitglieder).
- Anrechnen aller Gewerkschaftsmitgliedsjahre, für die Gewährung der Sterbeunkostenhilfe und des Treuegeschenkes.
Nach 6-monatiger effektiver NGL-SNEP-Mitgliedschaft:
- Beteiligung am Rechtsschutz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, dies gestaffelt nach den Mitgliedsjahren.
- Unterstützung bei Streik und Aussperrung.
- Gewährung von Mieterschutz: Übernahme der Honorarkosten bis zu einem maximalen Betrag von 500 €. (Staffelung nach Mitgliedschaftsjahren)
Automatische Mitgliedschaft in der NGL-SNEP Mutualitätskasse, mit nachstehenden Leistungen nach einjähriger effektiver Mitgliedschaft in der NGL-SNEP Mutualitätskasse
- Einmaliger Zuschuss von 125 € pro Geburt eines Kindes. 250 €, wenn beide Elternteile Mitglied in der NGL-SNEP Mutualitätskasse sind.
- Unterstützung von 50€ bei zweimonatiger Arbeitsunter- brechung durch Krankheit oder Unfall.
- Freizeitunfallversicherung bis zu 3.000€. (Bei Amputation).
- Nach Mitgliedsjahren gestaffelte Sterbeunkostenhilfe für die Hinterbliebenen, von 250 € für ein Jahr bis zu 650 € bei 40 Jahren.
- Die doppelte Sterbegeldsumme, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall verschuldet wird.
- Einmaliger, nach Mitgliedsjahren in der NGL-SNEP Mutualitäts- kasse gestaffelter Pensionszuschuss, bis zu einem Maximum von 225 €.
- Prämie von 100 € für ein Schulabschlussdiplom (für Kinder nur bei Familienbeitrag)
Die Anträge betreffend vorstehende Leistungen sind zu richten an
NGL-SNEP B.P.63 L-3901 MONDERCANGE
|
|
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Januar 2011 um 12:47 Uhr |