| Statut der Gemeindearbeiter |
|
|
|
| Geschrieben von: Armand Wildanger |
| Freitag, den 24. Juli 2009 um 10:00 Uhr |
|
Das Gesetz vom 13 mai 2008 welches das Einheitsstatut einführte, bringt mit sich, dass die Gemeindearbeiter von den Sozialversicherungen als "Arbeitnehmer" angesehen werden und somit mit den ehemaligen Arbeitern des Privatsektors gleichgestellt werden. Dies bedeutet eine Geldeinbusse für einige Gemeindearbeiter, da diese fortan erhöhte Sozialabgaben an die Gesundheitskasse zahlen müssen. Es ist jedoch so, dass einige Gemeindearbeiter an den Tarifvertrag der Staatsarbeiter gebunden sind, welcher (zur Zeit) vorsieht (Artikel 12.12), dass der Unterschied der Sozialabgaben zwischen Staatsarbeitern und Beamten vom Staat übernommen wird. Durch Eingreifen der NGL-SNEP haben verschiedene Gemeinden dem Wortlaut des geltenden Tarifvertrags nach den Unterschied der Gesundheitskassenleistungen zwischen Gemeindearbeitern und Staatsbeamten für die Arbeiter übernommen (zumindest für die Dauer des Tarifvertrags). Man sieht wieder einmal, dass es beim von ogbl und lcgb als Jahrhundertreform hoch gepriesenen Einheitsstatut doch nicht nur Gewinner gibt.
|
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Januar 2011 um 12:45 Uhr |




