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Home Betriebe Gemischter Betriebsrat BRINK'S: NGL-SNEP sagt "Nein" zu illegalem und aufgezwungenem Urlaubssystem.
06 | 02 | 2012
BRINK'S: NGL-SNEP sagt "Nein" zu illegalem und aufgezwungenem Urlaubssystem. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Armand Wildanger   
Freitag, den 06. November 2009 um 19:00 Uhr

Sicherheitsangestellte, Kollegen, (Auszug aus unserem Brief an unsere Mitglieder)

Sie haben sicher festgestellt, dass die Brink's Sie aufgefordert hat, Ihren Urlaub für das nächste Jahr festzulegen.

Sie sollten wissen, dass dieses Urlaubssystem sowie die Art und Weise, wie es aufgezwungen wird, eine einseitige Soloaktion des Arbeitgebers darstellen, die weder von der Delegation und vom gemischten Betriebsrat, noch von uns als Gewerkschaft gutgeheißen wird.

Wir werden dieses neue Urlaubssystem als vollendete Tatsache nicht hinnehmen.

Letztes Jahr schon hat die Brink's unverblümt das bestehende Urlaubssystem umgeändert. Wir haben diese Tatsache angefochten und haben uns bemüht, während des ganzen Jahres 2009 ein neues Urlaubssystem auszuarbeiten, im Einvernehmen mit der Betriebsführung.

Unsere Position ist von jeher klar und wir haben verlangt, dass

  • die Zahl der Sommerperioden erhöht wird
  • die Sommerperioden verlängert werden (Juni bis September, also 4 Monate)
  • eine bessere Verwaltung der Urlaubsanträge sowie
  • eine zugesicherte Antwort in einem akzeptablen Zeitraum.

Die Brink's zwingt jetzt wieder ein neues System auf, das diesen Grundanforderungen keine Rechnung trägt und letztendlich nur ihr selbst zu Nutzen ist. Die Betriebsführung hat das Vertrauensverhältnis gebrochen, das für Verhandlungen notwendig ist, und setzt diesen somit ein jähes Ende.

Das neue System darf  nicht in Kraft treten, weil es illegal ist!

Es basiert auf

  • einer Abänderung der internen Betriebsordnung, obwohl die Arbeitnehmervertreter im gemischten Betriebsrat geschlossen dagegen stimmten!
  • einem Tarifvertrag der nicht mehr gültig ist!
  • Bestimmungen die unrechtmässig sind, da sie dem Arbeitgeber 50% Ihres Urlaubs zur Verfügung stellen.

Wir haben unsere spezialisierten Anwälte beauftragt, mögliche Aktionen auszuarbeiten.

Wir werden diese vollendete Tatsache nicht hinnehmen und gerichtlich vorgehen. Gewerkschaftliche Aktionen sind nicht ausgeschlossen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Januar 2011 um 12:44 Uhr
 

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