| G4S: SICHERHEITSKURSE |
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| Geschrieben von: Armand Wildanger |
| Freitag, den 16. Dezember 2011 um 14:38 Uhr |
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Wir haben kürzlich G4S und den EuGH aufgefordert dafür zu sorgen, dass G4S die Rechte der Arbeitnehmer in Sachen Weiterbildungskurse respektiert. Sie können den betreffenden Artikel hier lesen:G4S se fait rattraper par la (Cour de) Justice (deutsche Fahne oben rechts klicken für deutsche Version). In diesem Fall hat G4S, in gieriger und einfallsreicher Weise, alle Arbeitspläne so abgeändert, das die Kurse für alle Betroffenen in deren Freizeit fallen. Unser Brief an den EuGH hat G4S so genervt, dass diese nur noch mit Frechheiten reagieren konnte (Anhang 1), was eigentlich nur ein weiteres Zeichen dafür ist, dass sie unrecht hat. Die argumentiert mit der Unfähigkeit der Gewerkschaften (was man verstehen kann wenn man sich die Aktivitätskurve der bei G4S verantwortlichen Gewerkschaften anschaut) sowie der Tatsache, dass es sich in dem Fall nicht um einen Sicherheitskurs handelt, sondern eine einfache berufliche Weiterbildung, welche nach Ansicht von G4S ganz natürlich während der Freizeit der Angestellten abzuhalten ist (ein Widerspruch in sich selbst). Wir werden im Anhang einige interne Schreiben veröffentlichen, die nachweisen, dass es sich sehr wohl um Sicherheitskurse handelt (Anhang 2). Diese Schreiben zeigen auch mit aller Deutlichkeit, dass die Personalabteilung ihre Mitarbeiter wie Vieh behandelt und eigentlich gut daran täte, selbst an Weiterbildungskursen teilzunehmen (Anhang 3). Anhang 3 zeigt unmissverständlich die Handlungsweise der Personalabteilung, die mit Erpressung den Arbeitnehmern mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, sollten diese nicht an den Kursen, die in ihrer Freizeit stattfinden, teilnehmen. Solche Drohungen können nur einer Person entspringen, die sich darüber im Klaren ist, dass sie unrecht hat. Warum sich sonst die Mühe geben, Existenzängste bei den Mitarbeitern zu schüren. Ein Paradebeispiel an unmenschlichem und unwürdigem Verhalten seitens einer Personalabteilung, die ihrem Namen keineswegs gerecht wird. Sie können selbst lesen und sich Ihre Meinung bilden. Man darf sich fragen, inwiefern der EuGH über diese Praktiken im Bild ist und inwiefern er diese weiterhin intra muros dulden wird. Anhang 4 zeigt unsere Empörung in einem Brief des Generalsekretärs, Armand Wildanger, an den Verantwortlichen der Personalabteilung bei G4S, Yves Didier. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Dezember 2011 um 21:31 Uhr |






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